Spendenkonto

Überweisen Sie Ihren Spendenbeitrag bitte auf das

Konto 187252 bei der

Sparkasse Koblenz

BLZ 570 501 20

oder werden Sie direkt ein Fördermitglied und unterstützen Sie damit dauerhaft den Verein

Vereinstreffen

Das nächste Treffen findet statt am 11.01.2011 um 19:00 Uhr im Deinhard's am Theater in Koblenz.

 

Fördermitglieder

Wir freuen uns über ein neues Fördermitglied!

mps

mps in Koblenz steht für Software-Entwicklungen, Support und Consulting für öffentliche Verwaltungen und deren Betriebe, kirchliche und wissenschaftliche institutionen.

 

Beitragsordnung PDF Drucken E-Mail

Beitragsordnung des Vereins „Freies Wissen Online“
(nachfolgend Verein genannt)

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.


§ 2 Beschlüsse

1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und
Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.

2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem
der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein
anderer Termin festgelegt werden.


§ 3 Höhe der Beiträge

1. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen beträgt mindestens 12,-- Euro.

1. Der jährliche Mindest-Mitgliedsbeitrag für juristische Personen beträgt mindestens 200,-- EUR.

1. Ehrenmitglieder sind laut Satzung von der Beitragszahlung befreit.


Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.04. eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht. Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.01. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von Euro 5,00 EUR pro Mahnung erhoben. Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes.

 

§ 4 Gebühren (entfällt)


§ 5 Vereinskonto

Sparkasse Koblenz
BLZ 570 501 20
Konto 187252

Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.


§ 6 Vereinsaustritt

Ein Vereinsaustritt ist nur per Einschreiben bis zu 6 Wochen vor Jahresende möglich.