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Beitragsordnung des Vereins „Freies Wissen Online“ (nachfolgend Verein genannt)
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Höhe der Beiträge
1. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen beträgt mindestens 12,-- Euro.
1. Der jährliche Mindest-Mitgliedsbeitrag für juristische Personen beträgt mindestens 200,-- EUR.
1. Ehrenmitglieder sind laut Satzung von der Beitragszahlung befreit.
Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.04. eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht. Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.01. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von Euro 5,00 EUR pro Mahnung erhoben. Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes.
§ 4 Gebühren (entfällt)
§ 5 Vereinskonto
Sparkasse Koblenz BLZ 570 501 20 Konto 187252
Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
§ 6 Vereinsaustritt
Ein Vereinsaustritt ist nur per Einschreiben bis zu 6 Wochen vor Jahresende möglich.
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